Die bisher bekannten EN 13463-1:2009 sowie EN 13462-5:2011 »c« sind seit 2016 durch die aktuelle Normgeneration EN 80079-36:2016-12 »h« sowie EN 80079-37:2016-12 »h« ersetzt worden.
Für die frühere Norm gilt die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass diese in einer Übergangsfrist von drei Jahren (Oktober 2019) ihre Gültigkeit nicht verliert.
Achtung: Zu beachten ist das Wettbewerbs- und Kundenverhalten. Es ist davon auszugehen, dass bereits Geräte nach neuer Norm im Verkehr sind und mittelfristig die Kunden oder bei IECEx nationale Stellen die neue Kennzeichnung einfordern.
Hinweis:
Ob ein mechanisches Gerät unter die Richtlinie fällt ist durch die Leitlinie zur Richtlinie 2014/34/EU §42 beschrieben.
Alles da es diesen bisher nicht gab!
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